Beurkundung & Rechtssicherheit · GNotKG

Notar im Erbrecht: Aufgaben und Kosten

Der Notar ist im Erbrecht zentrale Schnittstelle: Er beurkundet Testamente und Erbverträge, nimmt eidesstattliche Versicherungen für den Erbschein ab und ermöglicht rechtssichere Übertragungen zu Lebzeiten.

Die wichtigsten Punkte
  • Bundesweit einheitliche Gebühren nach GNotKG.
  • Pflicht zur Belehrung und Aufklärung (§ 17 BeurkG).
  • Erbvertrag und (gemeinschaftliches) notarielles Testament nur vor Notar.
  • Notarielles Testament ersetzt häufig den Erbschein – spart Geld und Zeit.
  • Bei Immobilien-Schenkungen unverzichtbar.
  • Beurkundung zwingend bei Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht.
  • Notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB – hohe Beweiskraft.

Wann ist der Notar nötig oder sinnvoll?

  • Erbvertrag (§ 2276 BGB) – nur notariell möglich.
  • Notarielles Testament – Rechtsklarheit, Beratung, Beweiswert.
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht (§ 2348 BGB) – Beurkundungspflicht.
  • Erbschein-Antrag – häufig mit eidesstattlicher Versicherung vor Notar.
  • Schenkungen mit Grundbuchbezug – Auflassung notariell.
  • Auseinandersetzungsvertrag bei Immobilien im Nachlass.

Kosten

Gebühren orientieren sich am Geschäftswert (i. d. R. Reinvermögen). Beispiel notarielles Einzel-Testament bei 250.000 €: ca. 535 € + Auslagen + USt. Im Nachgang wird der Erbschein meist überflüssig (Ersparnis von erneut ähnlicher Höhe). Bei großem Vermögen rechnet sich die notarielle Form besonders.

Praxistipp

Vor dem Termin ein Vermögensverzeichnis mit Größenordnungen mitbringen – das bestimmt den Geschäftswert. Reden Sie mit dem Notar offen über Familienstruktur und Ziele; er ist zur Beratung verpflichtet.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Testament einen Notar?

Nicht zwingend. Bei größerem Vermögen, Immobilien oder Komplexität jedoch sehr sinnvoll – wegen Rechtssicherheit und der Möglichkeit, später den Erbschein zu sparen.

Was kostet ein notarieller Erbvertrag?

Gebühren nach GNotKG, Geschäftswert ist das beteiligte Vermögen. Bei 500.000 € liegt die Beurkundung typischerweise bei 1.870 € zzgl. USt und Auslagen.

Spart man mit notariellem Testament den Erbschein?

Häufig ja. Banken und Grundbuchamt akzeptieren das notarielle Testament samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Nachweis – kein zusätzlicher Erbschein nötig.

Zusammenfassung

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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