Glossar Erbrecht

Erbschein

Definition
Erbschein

Vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das den Erben als solchen ausweist (§ 2353 BGB). Wird häufig für Banken und Grundbuchamt benötigt.

Erklärung

Antragsberechtigt sind die Erben. Bei notariellem Testament ist der Erbschein häufig entbehrlich. Kosten: Gebühr nach GNotKG; bei 500.000 € Nachlass etwa 1.870 €.

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Yasemin Ekici

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