Glossar Erbrecht

Pflichtteilsstrafklausel

Definition
Pflichtteilsstrafklausel

Klausel im Berliner Testament, nach der ein Kind, das nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, auch nach dem zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält.

Erklärung

Sie zwingt die Kinder zu einer wirtschaftlichen Entscheidung – kann den Pflichtteil aber rechtlich nicht ausschließen. Variationen: Verwirkungsklausel, Jastrow'sche Klausel.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

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