Glossar Erbrecht

Berliner Testament

Definition
Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament der Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und einen Dritten (meist die Kinder) als Schlusserben einsetzen (§ 2269 BGB).

Erklärung

Nach dem Tod des Erstversterbenden ist der Überlebende in wechselbezüglichen Verfügungen gebunden (§ 2271 BGB). Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben bestehen.

Häufige Ergänzung: Pflichtteilsstrafklausel zur Disziplinierung der Schlusserben.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

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