Glossar Erbrecht

Zugewinngemeinschaft

Definition
Zugewinngemeinschaft

Gesetzlicher Güterstand der Ehe (§ 1363 BGB) – Vermögen bleibt getrennt, im Erbfall pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote um 1/4 (§ 1371 BGB).

Erklärung

Im erbrechtlichen Zugewinnausgleich erhöht sich die gesetzliche Erbquote des Ehegatten neben Kindern von 1/4 auf 1/2 – ohne tatsächlichen Zugewinn-Vergleich. Alternative: konkreter Zugewinnausgleich nach Familienrecht plus „kleiner" Pflichtteil.

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Yasemin Ekici

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