Glossar Erbrecht

Vermächtnis

Definition
Vermächtnis

Die testamentarische Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils, ohne den Bedachten zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).

Erklärung

Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Leistung. Beispiel: „Mein Sohn erhält das Klavier" oder „Meine Schwester erhält 20.000 € aus dem Nachlass".

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A. Eckhard Harbs

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