Glossar Erbrecht

Teilungsversteigerung

Definition
Teilungsversteigerung

Zwangsversteigerung einer Immobilie, beantragt von einem Miterben oder Mitgesellschafter, zur Auflösung einer Gemeinschaft (§ 180 ZVG).

Erklärung

Häufig letztes Mittel zur Auflösung einer Erbengemeinschaft mit Immobilie, wenn keine Einigung erzielt wird. Risiken: Wertverlust 20–30 %, Dauer 12–24 Monate, hohe Kosten.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

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