Glossar Erbrecht

Freibetrag (Erbschaftsteuer)

Definition
Freibetrag (Erbschaftsteuer)

Der Betrag, bis zu dem ein Erwerb von Todes wegen oder eine Schenkung steuerfrei bleibt – abgestuft nach Verwandtschaftsverhältnis.

Erklärung

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern 100.000 € (bei Erbschaft), Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €, alle übrigen 20.000 €. Lebzeitige Schenkungen nutzen Freibeträge alle 10 Jahre erneut.

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A. Eckhard Harbs

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