Glossar Erbrecht

Anfechtung des Testaments

Definition
Anfechtung des Testaments

Die Geltendmachung eines Mangels, der zur Unwirksamkeit eines Testaments führt – etwa Irrtum, Drohung oder Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten (§§ 2078, 2079 BGB).

Erklärung

Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Aufhebung des Testaments unmittelbar profitiert. Frist: ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 BGB).

Häufiger Fall: Erblasser hat zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht gewusst, dass es einen weiteren Pflichtteilsberechtigten gibt (z. B. nichteheliches Kind).

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A. Eckhard Harbs

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