FAQ · Erbengemeinschaft
Kann ich meinen Erbanteil verkaufen?
Ausführliche Erklärung
Verkauft werden kann nur der Gesamtanteil an der Erbengemeinschaft – nicht einzelne Nachlassgegenstände. Die Übertragung erfolgt notariell (§ 2033 Abs. 1 BGB).
Den Miterben muss der Verkaufsvertrag mitgeteilt werden. Sie haben dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben (§ 2034 BGB).
Die Verkaufspreise liegen häufig unter dem rechnerischen Wert des Anteils – wegen mangelnder Marktgängigkeit und absehbarer Konflikte.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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