FAQ · Enterbung
Kann ich mein Kind enterben?
Ausführliche Erklärung
Die Enterbung erfolgt durch ausdrückliche Erklärung im Testament oder konkludent durch Einsetzung anderer Erben. Sie schließt das Kind von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Das pflichtteilsberechtigte Kind kann jedoch nach § 2303 BGB den Pflichtteil (= Hälfte des gesetzlichen Erbteils) als Geldanspruch gegen die Erben verlangen.
Eine echte Pflichtteilsentziehung kommt nur bei schweren Gründen in Betracht (§§ 2333 ff. BGB) und muss im Testament konkret begründet sein.
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