FAQ · Testament

Kann ein Berliner Testament geändert werden?

Ausführliche Erklärung

Zu Lebzeiten ist der Widerruf möglich durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem Ehegatten. Nach dem Tod des Erstversterbenden gilt:

  • Wechselbezügliche Verfügungen: nicht mehr abänderbar.
  • Nicht-wechselbezügliche Verfügungen: können abgeändert werden (z. B. einseitige Vermächtnisse).

Die wechselbezügliche Natur ist nicht immer eindeutig – im Streitfall hilft eine fachanwaltliche Auslegung.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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