FAQ · Vorsorgevollmacht

Braucht jeder eine Vorsorgevollmacht?

Ausführliche Erklärung

Seit 2023 gilt ein eingeschränktes ehegattenspezifisches Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB) – maximal 6 Monate, nur im akut medizinischen Bereich. Für alle anderen Bereiche (Bank, Verträge, Behörden) braucht es eine Vollmacht.

Die Vorsorgevollmacht ist das Vehikel, um eine staatlich angeordnete Betreuung zu vermeiden – mit allen Eingriffen, die diese bedeuten würde.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com